Voraussetzungen für das Absehen vom Regelfahrverbot bei einem Rotlichtverstoß
Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Kannte der Betroffene den Kreuzungsbereich aus eigener Erfahrung und lag für ihn erkennbar eine geänderte Verkehrsführung vor, was ihm zu verringerter Geschwindigkeit sowie zu erhöhter Aufmerksamkeit Anlass geben musste, wodurch er auch auf eine verkürzte Gelbphase hätte reagieren können, kann sein Rotlichtverstoß nicht als „Augenblicksversagen aufgrund besonderer Umstände" eingestuft werden. Deshalb liegt kein besonderer Ausnahmefall vor, der es rechtfertigen könnte, von der Verhängung des Regelfahrverbots abzusehen.
Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Anliegen – Sie erhalten ein individuelles Angebot für eine anwaltliche Beratung.
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.250 Bewertungen)
Vielen Dank für die kompetente und ausführliche Bewertung meines Sachverhalts. Es hat mir sehr weitergeholfen.
Verifizierter Mandant
Wow, innerhalb eines Tages eine Antwort bekommen. Ich habe nicht viel erwartet und dann kam eine richtig ausführliche Antwort. Damit kann ich erstmal ...