Unsere Anwälte lösen Ihre Rechtsfragen   Jetzt Anfrage stellen Bereits 421.168 Anfragen

Höheres Schmerzensgeld von Lufthansa nach Germanwings-Absturz für Hinterbliebene?

Reiserecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Im Zivilrechtsstreit um die im Jahr 2015 abgestürzte Germanwings-Maschine wurde die Klage von Angehörigen getöteter Insassen auf ein höheres Schmerzensgeld abgewiesen.

Es besteht kein Anspruch gegen die Flugschule und die Lufthansa; die medizinische Überwachungspflicht des Piloten war eine staatliche Aufgabe. Diese ist dem Luftfahrtbundesamt übertragen. Sollte es in diesem Bereich zu einer Pflichtverletzung gekommen sein, wäre das jedenfalls nicht der Lufthansa-Flugschule oder der Lufthansa AG anzulasten.

Eine anderweitige Verantwortung der Lufthansa AG, den Absturz zu verhindern, hat das Gericht ebenfalls nicht festgestellt, insbesondere da die Lufthansa AG weder Arbeitgeberin des Copiloten Andreas Lubitz noch die Betreiberin des Unglücksfluges war.


LG Essen, 01.07.2020 - Az: 16 O 11/18

ECLI:DE:LGE:2020:0701.16O11.18.00

Quelle: PM des LG Essen


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus FOCUS Magazin 

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.277 Bewertungen)

Ich bekam zeitnah eine hilfreiche Beratung!
Verifizierter Mandant
Sehr schnelle und kompetente Beantwortung meiner Fragen. Vielen Dank
Verifizierter Mandant