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Keine Hotel-Sterne Angaben bei Google ohne gültige Hotelklassifizierung

Reiserecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Auf Suchergebnissen bei google.de darf der Betreiber Google LLC, Mountain View keine Angaben wie „3-Sterne-Hotel“ oder „4-Sterne-Hotel“ für Hotelbetriebe in Deutschland machen, wenn diese tatsächlich nicht über eine gültige Hotelklassifizierung nach Maßgabe der DEHOGA Deutschen Hotelklassifizierung GmbH verfügen.

Vorliegend wurde es Google LLC mit Anerkenntnisurteil untersagt, selbst oder durch Dritte in der Bundesrepublik Deutschland in „Google Local Listings“ auf der Suchergebnisseite der Internet-Suchmaschine www.google.de solche Hotelbetriebe mit der Angabe „(..)-Sterne-Hotel“ anzuzeigen.


LG Berlin, 08.07.2020 - Az: 101 O 3/19


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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Antje , Karlsruhe