Auf Suchergebnissen bei google.de darf der Betreiber Google LLC, Mountain View keine Angaben wie „3-Sterne-Hotel“ oder „4-Sterne-Hotel“ für Hotelbetriebe in Deutschland machen, wenn diese tatsächlich nicht über eine gültige Hotelklassifizierung nach Maßgabe der DEHOGA Deutschen Hotelklassifizierung GmbH verfügen.
Vorliegend wurde es Google LLC mit Anerkenntnisurteil untersagt, selbst oder durch Dritte in der Bundesrepublik Deutschland in „Google Local Listings“ auf der Suchergebnisseite der Internet-Suchmaschine www.google.de solche Hotelbetriebe mit der Angabe „(..)-Sterne-Hotel“ anzuzeigen.
Vorliegend wurde es Google LLC mit Anerkenntnisurteil untersagt, selbst oder durch Dritte in der Bundesrepublik Deutschland in „Google Local Listings“ auf der Suchergebnisseite der Internet-Suchmaschine www.google.de solche Hotelbetriebe mit der Angabe „(..)-Sterne-Hotel“ anzuzeigen.
LG Berlin, 08.07.2020 - Az: 101 O 3/19
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