Rechtsfragen klären? Wir beraten Sie per   E-Mail  -   Video  -   Telefon  -   WhatsAppBewertung: - bereits 398.574 Anfragen

EuGH-Vorlage zur Auslegung der Fluggastrechteverordnung

Reiserecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten

Vorliegend stritten die Parteien um eine Ausgleichszahlung bei Verspätung des Zubringerfluges und verpasstem Anschlussflug eines anderen Luftfahrtunternehmens und die Haftung des den Anschlussflug ausführenden Luftfahrtunternehmens bei einer einheitlichen Buchung.

Das Gericht legte die Frage vor, ob einem Flugreisenden, welcher aufgrund eines geringfügig verspäteten Zubringerflugs (Phuket – Singapur) seinen direkten Anschlussflug (Singapur – Frankfurt/Main) verpasst und deshalb sein Endziel mit einer Verzögerung von drei Stunden oder mehr erreicht, auch dann ein Anspruch auf EU-Ausgleichszahlung zusteht, wenn die betreffenden Flüge zwar einheitlich gebucht, aber von unterschiedlichen Luftfahrtunternehmen ausgeführt wurden.

Bejahendenfalls möchte das Gericht wissen, ob sich der Ausgleichsanspruch in dieser Konstellation gem. Art. 2 Buchst. b, 5 Buchst. c sowie Art. 7 des Sekundärrechtsakts zumindest auch gegen diejenige Airline richte, welche zwar nicht den verspäteten Zubringerflug (Phuket – Singapur), aber den selbst nicht verspäteten direkten Anschlussflug (Singapur – Frankfurt/Main) ausgeführt hat und über welche die einheitliche Buchung der gesamten Flugkette erfolgte.


AG Frankfurt/Main, 22.01.2019 - Az: 29 C 2463/18 (97)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline – empfohlen von mdr Jump

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.

Bereits 398.574 Beratungsanfragen

So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.242 Bewertungen)

Schnell, kompetent und für mich, verständlich geschrieben, wurde mein Anliegen in kurzer Zeit erledigt.

Gerne wieder

Verifizierter Mandant

Sehr weitergeholfen und auch im Nachgang noch mal geantwortet und weiter geholfen.
Vielen Dank.

Verifizierter Mandant