Rechtsprobleme anwaltlich lösen lassenJetzt Anfrage stellen Bereits 404.891 Anfragen
Informationspflicht über Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Reiserecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Nach § 5 Nr.1 BGBInfoV ist der Reiseveranstalter verpflichtet, den Reisenden, bevor dieser seine auf den Vertragsschluss gerichtete Willenserklärung abgibt, über Pass- und Visumerfordernisse zu unterrichten, insbesondere über die Fristen zur Erlangung dieser Dokumente.
Diese Verpflichtung bezieht sich auf die Erfordernisse für Angehörige des Mitgliedstaates, in dem die Reise angeboten wird. Angehörige anderer EU-Mitgliedstaaten müssen nicht informiert werden.
Angebotsstaat i.d.S. war vorliegend die Bundesrepublik Deutschland, so dass nach dem Wortlaut des § 5 Nr.1 BGBInfoV nur über die für deutsche Staatsangehörige geltenden Einreisebestimmungen seitens der Veranstalterin zu informieren war, nicht aber über die den Mitreisenden betreffenden Einreisebestimmungen für estnische Staatsangehörige.
AG Hannover, 31.08.2018 - Az: 510 C 3198/18
Wir lösen Ihr Rechtsproblem!
AnwaltOnline - bekannt aus Hamburger Abendblatt
Fragen kostet nichts: Sie erhalten kostenlos ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.257 Bewertungen)
Hallo, in meinem Fall alles super. Danke!
Verifizierter Mandant
Vielen Dank , allein die Unterstützung in meinem Fall wie ich vorgehen muss , finde ich professionell und kompetent
Hussain