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Flugumbuchung durch Fluggesellschaft nach Annullierung des Zubringerflugs

Reiserecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Im vorliegenden Fall hatte die Fluggesellschaft eine eigenmächtige Umbuchung vorgenommen, nachdem der Zubringerflug des Fluggastes annulliert wurde. Dies stellt eine Nichtbeförderung dar, so das ein Anspruch auf EU-Ausgleichsleistung besteht.

Denn mit dieser Umbuchung hatte die Fluggesellschaft die Beförderung auf dem planmäßig durchgeführten Flug verweigert.

Der Anspruch des Fluggastes auf Erstattung der Ticketkosten oder anderweitigen Beförderung nach Art. 8 VO gebt der Fluggesellschaft nicht das Recht, den Fluggast ohne Rücksprache auf eine geänderte Flugroute umzubuchen. Es obliegt dem Fluggast, zu entscheiden, welches nach Art. 8 VO bestehende Recht er ausüben möchte.


AG Düsseldorf, 15.12.2017 - Az: 49 C 343/17

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