Eine Fluggesellschaft (hier: easyJet) muss Kunden darüber informieren, wenn die angegebenen Gepäckpreise nur für den aktuellen Buchungsvorgang gelten und sich bei späterer Zubuchung ändern (können). Denn Zusatzkosten sind von der Fluggesellschaft auf klare, transparente und eindeutige Art und Weise am Beginn jedes Buchungsvorgangs mitzuteilen (Art. 23 VO (EG) 1008/2008). Dies betrifft auch die Kosten für aufzugebendes Gepäck.
Dies bedeutet jedoch nicht, dass schwankende Preise damit abgeschafft sind. Dies ist weiterhin möglich, jedoch muss der Kunde während des Flugbuchungsvorgangs entsprechend informiert werden.
Dies bedeutet jedoch nicht, dass schwankende Preise damit abgeschafft sind. Dies ist weiterhin möglich, jedoch muss der Kunde während des Flugbuchungsvorgangs entsprechend informiert werden.
LG Berlin, 02.08.2018 - Az: 52 O 365/17
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