Änderungsvorbehalt in den allgemeinen Beförderungsbedingungen
Reiserecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten
Ohne eine nähere Umstandsbeschreibung ist die Klausel in den allgemeinen Beförderungsbedingungen einer Fluggesellschaft, nach der bei außergewöhnlichen Umständen eine andere Fluggesellschaft mit der Beförderung beauftragt werden kann, unwirksam. Diese außergewöhnlichen Umstände hätten - etwa anhand eines Beispielkatalogs oder zumindest durch Verweis auf Erwägungsgrund 14 der FluggastrechteVO - konkretisiert werden müssen. Denn nur durch eine solche Veranschaulichung hat der Fluggast vor Vertragsschluss die Möglichkeit, sich Klarheit darüber zu verschaffen, wann er mit einer Änderung rechnen muss.
Es liegt kein Verschulden der Fluggesellschaft vor, wenn mehrere Flugzeuge aufgrund von Wartungsarbeiten und Blitzeinschlägen ausfallen, wenn die Fluggesellschaft zumindest 2-3 Ersatzflugzeuge bereit hält.
LG Köln, 15.03.2016 - Az: 9 S 59/16
ECLI:DE:LGK:2016:0315.9S59.16.00
Wir lösen Ihr Rechtsproblem!
AnwaltOnline - bekannt aus Merkur.de
Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Anliegen – Sie erhalten ein individuelles Angebot für eine professionelle anwaltliche Beratung.
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.250 Bewertungen)
Meine Fragen wurden schnell, kompetent und verständlich beantwortet.
Verifizierter Mandant
Sehr ausführliche, differenzierte und kompetente Rechtsberatung