Rechtsfragen? Lösen Sie mit unseren Anwälten Bereits 404.881 Anfragen
Zugang einer Mangelanzeige bei Anspruchsanmeldung am Urlaubsort
Reiserecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Will ein Reisender wegen Mängeln Ansprüche geltend machen, so sind die Mängel am Urlaubsort aber auch nach Rückkehr gegenüber dem Reiseveranstalter anzuzeigen. Nach dem Wortlaut des § 651 g I BGB muss die Anmeldung dem Wortlaut nach gegenüber dem Reiseveranstalter erfolgen. Das bedeutet, dass die Anmeldung dem Reiseveranstalter zugehen muss.
Der weitere Inhalt ist nur für registrierte Nutzer zugänglich. Bitte melden Sie sich an oder registrieren Sie sich für einen Zugang.