Rechtsfragen? Problem schildern & Angebot erhalten Bereits 405.086 Anfragen

Sturz beim Anfahren der Straßenbahn

Reiserecht | Lesezeit: ca. 4 Minuten

Nach der obergerichtlichen Rechtsprechung umfasst die Pflicht eines Fahrgastes zur Eigensicherung die Obliegenheit, sich unmittelbar nach dem Zusteigen in einen Bus oder eine Straßenbahn sicheren Stand oder einen Sitzplatz sowie sicheren Halt zu verschaffen. Auch aus § 4 Abs. 3 S. 5 BefBedV und § 14 Abs. 3 Nr. 4 BOKraft ergibt sich, dass ein Fahrgast eines Busses oder einer Straßenbahn verpflichtet ist, sich „stets“ festen Halt zu verschaffen. Kommt ein Fahrgast bei normaler Anfahrt eines Linienbusses zu Fall, spricht der Beweis des ersten Anscheins dafür, dass der Sturz auf mangelnde Vorsicht des Fahrgastes zurückzuführen ist.

Gegen die Verpflichtung zur Eigensicherung hat die spätere Klägerin verstoßen. Die Klägerin hat angegeben, sie und ihr Ehemann seien in die Straßenbahn eingestiegen. Die nahe am Einstieg der Straßenbahn gelegen Sitzplätze seien alle besetzt gewesen. Deshalb habe sie den Einstiegsbereich verlassen, um den rechten der drei abgebildeten Sitze einzunehmen. Noch bevor sie sich habe setzen können, sei die Straßenbahn angefahren. Durch den Ruck beim Anfahren sei sie zu Fall gekommen.

Der weitere Inhalt ist nur für registrierte Nutzer zugänglich. Bitte melden Sie sich an oder registrieren Sie sich für einen Zugang.

Zum Weiterlesen bitte oder 7 Tage kostenlos testen.

Noch kein Premium-Zugang?

Jetzt 7 Tage kostenlos testen
Alexandra KlimatosPatrizia KleinDr. Rochus Schmitz

Rechtsberatung durch unsere Partneranwälte

AnwaltOnline – bekannt aus Donaukurier 

Fragen kostet nichts: Sie erhalten ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.257 Bewertungen)

Herr Voss Rechtsanwalt hat mir sehr gut geholfen.Empfehlenswert. Deutlich und sehr gute Fachkenntnisse.
Verifizierter Mandant
Meine Fragen wurden alle beantwortet und ich bin sehr zufrieden. Vielen Dank dafür.
Verifizierter Mandant