Baustellenlärm, das Eindringen einer erheblichen Anzahl von nachts in das Zimmer krabbelnden Käfern verbunden mit der Behandlung des Zimmers mit Insektiziden und ein regelmäßig nur sehr unzureichend gefülltes Büffet stellen Reisemängel dar, die in ihrer Gesamtschau eine Minderung des Reisepreises in Höhe von 30% rechtfertigen.
Es stand aufgrund der Beweisaufnahme zur Überzeugung des Gerichts fest, dass erheblicher Lärm in dem zugewiesenen Hotel bestand, der von morgens bis abends anhielt. Die glaubwürdigen Zeugen haben übereinstimmend glaubhaft erheblichen Baulärm geschildert und, dass Bauarbeiten im geplanten Wellnessbereich stattgefunden hätten.
Das Eindringen einer erheblichen Anzahl von nachts in das Zimmer krabbelnden Käfern verbunden mit der Behandlung des Zimmers mit Insektizide stellt ebenfalls einen Reisemangel dar. Die Klägerin hatte vorgetragen, dass zumindest 21 Käfer in ihrem Zimmer gewesen seien. Die Zeugin bekundete, dass sie nicht mehr genau wisse, wie viele Käfer in das Zimmer eingedrungen seien. Sie habe nach einem Dutzend das Zählen aufgehört. Außerdem sei das Zimmer mehrfach ausgeräuchert worden. Unabhängig von der genauen Anzahl der Käfer war die Belästigung doch erheblich, zumal die Käfer nachts aktiv waren und den Schlaf der Klägerin und der Zeugin in nachvollziehbarer Weise beeinträchtigt haben. Die Behandlung des Zimmers mit Insektizide, die die Zeugin auch olfaktorisch wahrgenommen hat, mindert gleichfalls die Qualität des Aufenthalts.
Es stand aufgrund der Beweisaufnahme zur Überzeugung des Gerichts fest, dass erheblicher Lärm in dem zugewiesenen Hotel bestand, der von morgens bis abends anhielt. Die glaubwürdigen Zeugen haben übereinstimmend glaubhaft erheblichen Baulärm geschildert und, dass Bauarbeiten im geplanten Wellnessbereich stattgefunden hätten.
Das Eindringen einer erheblichen Anzahl von nachts in das Zimmer krabbelnden Käfern verbunden mit der Behandlung des Zimmers mit Insektizide stellt ebenfalls einen Reisemangel dar. Die Klägerin hatte vorgetragen, dass zumindest 21 Käfer in ihrem Zimmer gewesen seien. Die Zeugin bekundete, dass sie nicht mehr genau wisse, wie viele Käfer in das Zimmer eingedrungen seien. Sie habe nach einem Dutzend das Zählen aufgehört. Außerdem sei das Zimmer mehrfach ausgeräuchert worden. Unabhängig von der genauen Anzahl der Käfer war die Belästigung doch erheblich, zumal die Käfer nachts aktiv waren und den Schlaf der Klägerin und der Zeugin in nachvollziehbarer Weise beeinträchtigt haben. Die Behandlung des Zimmers mit Insektizide, die die Zeugin auch olfaktorisch wahrgenommen hat, mindert gleichfalls die Qualität des Aufenthalts.
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AG München, 06.04.2016 - Az: 274 C 18111/15
Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.
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