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Flugstornierung durch Fluggast und der Ticketpreisanspruch bei freien Plätzen

Reiserecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Die Fluggesellschaft kann nach der Flugstornierung durch den Fluggaste den Ticketpreis abzüglich der enthaltenen Steuern, Gebühren und Zuschläge für den Treibstoff einbehalten, sofern dargelegt werden kann, dass ein Weiterverkauf des stornierten Tickets nicht möglich war. Dieser Nachweis ist dann erbracht, wenn in der vom Fluggast gebuchten Beförderungsklasse noch Plätze frei waren. Auf die Tarifklasse oder Buchungsklasse kommt es nicht an.


LG Frankfurt/Main, 02.03.2017 - Az: 2-24 S 138/16


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

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