Im zu entscheidenden Fall war es zu einer Flugverspätung gekommen, da das Flugzeug eine unplanmäßige Zwischenlandung einlegen musste. Eine Flugreisende hatte ohne Anmeldung eine Katze mit in das Flugzeug gebracht. Das Tier wollte jedoch nicht in der Tasche bleiben. Daraufhin sollte das Tier in einem Waschraum eingesperrt und von der Crew versorgt werden. Nach dem Start war die Katzenhalterin mit diesem Vorgehen nicht mehr einverstanden, es folgte eine heftige Auseinandersetzung mit der Crew, die mit der Drohung, das Flugzeug aufgrund terroristischer Absichten abstürzen zu lassen, ihren Höhepunkt fand. Der Pilot zog die "Notbremse", führte eine Zwischenlandung durch und lies die Flugreisende entfernen.
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AG Frankfurt/Main, 08.06.2016 - Az: 31 C 397/16 (17)
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