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Reiserücktrittskosten-Versicherung - Wann muss storniert werden?

Reiserecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Im Rahmen der Schadensminderungspflicht sind Reisende, die eine Reiserücktrittskosten-Versicherung abgeschlossen haben, verpflichtet, eine Reisestornierung im Schadensfall unverzüglich vorzunehmen. Andernfalls kann grobe Fahrlässigkeit vorliegen, was dazu führt, dass die Versicherung nicht mehr einstandspflichtig ist.
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Ich bin sehr zufrieden mit der äußerst kompetenten Beratung durch AnwaltOnline, in meinem Fall beriet mich Herr Dr. Voß in einer Mietsache.

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