Wir lösen Ihr Rechtsproblem! Stellen Sie uns jetzt Ihre Fragen.Bewertung: - bereits 388.288 Anfragen

Reiserücktrittskostenversicherung für einen Kreditkarteninhaber

Geld & Recht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Beinhaltet eine Kreditkarte eine Reise-Rücktrittskosten-Versicherung, trägt deren Inhaber die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass ein Versicherungsvertrag zwischen dem kreditkartenausgebenden Unternehmen und dem in Anspruch genommenen Versicherer (auch noch) zum Zeitpunkt des Eintritts des Versicherungsfalls besteht.

Ist unstreitig, dass der in Anspruch genommene Versicherer vor Eintritt des Versicherungsfalls der für die Reise-Rücktrittskosten-Versicherung zuständige Versicherer war, kommt eine sekundäre Darlegungslast des beklagten Versicherers in Betracht, dass und seit wann - ggfs. auf Grund welcher Umstände - der Versicherungsvertrag mit dem Kreditkartenunternehmen beendet (worden) ist.


KG, 31.01.2018 - Az: 6 U 115/17

ECLI:DE:KG:2018:0131.6U115.17.00

Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen vom Ratgeber WDR - polis

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
  Anfrage ohne Risiko    vertraulich    schnell 

So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.235 Bewertungen) - Bereits 388.288 Beratungsanfragen

Sehr schnelle Hilfe und Unterstützung! Ich bin sehr sehr zufrieden
Vielen lieben Dank für die tolle Unterstützung.

Verifizierter Mandant

RA Becker hat mir informative Hinweise und Tipps gegeben. Vielen Dank dafür. Eintrittsdatum in den Betrieb im Juli 2018. Im Mai 2023 ging das ...

Verifizierter Mandant