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Entschädigung bei Reiseabbruch einer Schiffsreise

Reiserecht Lesezeit: ca. 2 Minuten

Durch den Abschluss einer Reiseabbruchversicherung neben einer Reiserücktrittsversicherung beabsichtigt der Versicherungsnehmer nicht nur den Ersatz der zusätzlichen Kosten einer vorzeitigen Beendigung der Reise, sondern auch eine Entschädigung für aufgrund des vorzeitigen Abbruchs nicht benötigte Reiseleistungen.

Ein Reiseabbruch lag im zu entscheidenden Fall vor, da die Reise aufgrund des schweren Unfalls eines Reisenden unplanmäßig beenden mussten. Durch den Abbruch der Reise konnten sie die von ihnen gebuchten und versicherten weiteren Reiseleistungen nicht mehr in Anspruch nehmen.

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LG Düsseldorf, 25.07.2012 - Az: 11 O 40/12


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

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