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Wenn ins Wohnmobil eingebrochen wurde ...

Reiserecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Wurde in ein vom Besitzer für Urlaub und Wochenenden genutztes Wohnmobil eingebrochen, so muss die Hausratsversicherung die entstandenen Schäden ersetzen.

Ein anderes gilt nur für den Fall, dass die Versicherungsbedingungen ausdrücklich vorsehen, dass nur Einbrüche in Gebäuden abdeckt sind.


LG Hamburg, 07.06.1994 - Az: 309 S 315/93


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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RJanson, Rodenbach