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Batterie des Herzschrittmachers leer: unerwartete Erkrankung?

Reiserecht Lesezeit: ca. 2 Minuten

Auch das chronische Vorhofflimmern, das mittels des Herzschrittmachers behandelt wurde, kann grundsätzlich das Vorliegen eines Versicherungsfalles begründen, es sei denn, der Ausfall des Herzschrittmachers ist nicht unerwartet.

Eine Erkrankung ist dann als nicht unerwartet anzusehen, wenn im Zeitpunkt des Vertragsschlusses objektiv eine relative Wahrscheinlichkeit für das Auftreten der Krankheit besteht. In subjektiver Hinsicht ist ferner erforderlich, dass der Versicherungsnehmer die den wahrscheinlichen Krankheitseintritt begründenden Tatsachen im wesentlichen kannte und er infolge dessen mit dem Eintritt des Versicherungsfalles rechnen musste.

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AG München, 29.03.2006 - Az: 242 C 37052/05

ECLI:DE:AGMUENC:2006:0329.242C37052.05.0A


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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