Rechtsfragen? Wir beraten Sie per   E-Mail  -   Video  -   Telefon  -   WhatsApp Bereits 400.717 Anfragen

Reisegepäckversicherung und die verlorene Video- und Photoausrüstung

Reiserecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Werden Video- und Photoausrüstung in einer nicht abschließbaren Tasche am Flughafen aufgegeben, so haftet im Fall des Verlustes die Reisegepäckversicherung nicht.

§ 1 Nr. 4 AVBR 80 enthält einen Risikoausschluß für Foto- und Videoausrüstungen in nicht verschlossenen, zur Beförderung aufgegebenen Gepäckstücken.

Eine Reisetasche mit Reißverschluß ist kein verschlossenes Behältnis, so daß der Risikoausschluß zugunsten der Versicherung eingreift.


LG Köln, 04.04.1996 - Az: 24 S 61/95

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline - bekannt aus tz.de

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.247 Bewertungen)

Wurde heute wieder einmal sehr gut in einer Mietrechtsfrage beraten (Frage ob mein Mietvertrag mich wirklich zum Renovieren verpflichtet und ob ...
Verifizierter Mandant
Ich bin ehrlich, eigentlich bin ich recht skeptisch, was Online-Beratungs-Websites betrifft, aber ich habe dringend Rat in einer Angelegenheit ...
Birgül D., Mannheim