Rechtsfragen? Unsere Anwälte helfen sofort   Jetzt Anfrage stellen Bereits 417.671 Anfragen

Reisegepäckversicherung und die verlorene Video- und Photoausrüstung

Reiserecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Werden Video- und Photoausrüstung in einer nicht abschließbaren Tasche am Flughafen aufgegeben, so haftet im Fall des Verlustes die Reisegepäckversicherung nicht.

§ 1 Nr. 4 AVBR 80 enthält einen Risikoausschluß für Foto- und Videoausrüstungen in nicht verschlossenen, zur Beförderung aufgegebenen Gepäckstücken.

Eine Reisetasche mit Reißverschluß ist kein verschlossenes Behältnis, so daß der Risikoausschluß zugunsten der Versicherung eingreift.


LG Köln, 04.04.1996 - Az: 24 S 61/95


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Hont Péter Hetényi (Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus Anwalt - Das Magazin 

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.270 Bewertungen)

Rasche, konkrete Antwort - auch auf meine Nachfrage -erhalten. Das Problem konnte leider nicht vollständig gelöst werden, da die Umstände zu vage ...
Verifizierter Mandant
Ich danke für Ihre Beratung.
Verifizierter Mandant