Unsere Anwälte lösen Ihre Rechtsfragen   Jetzt Anfrage stellen Bereits 408.347 Anfragen

Flugreise: Kofferverlust ist unverzüglich zu melden!

Reiserecht Lesezeit: ca. 2 Minuten

Ist ein Koffer bei einer Flugreise verloren gegangen, so muss dies der Fluggesellschaft umgehend mitgeteilt werden. Tut der Reisende dies nicht, kann er den Schaden später nicht mehr von seiner Reisegepäckversicherung ersetzt verlangen.

Es ist in diesem Zusammenhang rechtzeitig, wenn die Meldung noch am selben Tag - idealerweise persönlich - erfolgt. Auf jeden Fall sollte man hierbei eine Verlustmeldung („Property Irregulartity Report (PIR)“) erstellen lassen.

Es genügt jedoch nicht, wenn sich zunächst nur an das Flughafenpersonal gewendet wird und am nächsten Tag telefonisch nachgefragt wird. Ein solches Verhalten ist ein eine grob fahrlässige Obliegenheitsverletzung und verstößt gegen die vertragliche Verpflichtung der unverzüglichen Verlustmeldung.

Die schriftliche Anzeigefrist von sieben Tagen gilt nur für äußerlich nicht erkennbare Schäden, nicht aber für den sofort feststellbaren Verlust von Gepäckstücken.


AG München, 08.11.2007 - Az: 223 C 17445/07

ECLI:DE:AGMUENC:2007:1108.223C17445.07.0A


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus nordbayern.de 

Sie erhalten eine echte Erstberatung zum Festpreis statt unverbindlicher Ersteinschätzung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.262 Bewertungen)

Sehr schneller und professioneller Service. Ich bin rundum zufrieden und kann das Unternehmen nur weiterempfehlen.
Ed R, Zürich
Sehr schnelle Antwort
Verifizierter Mandant