Diebstahl im Hotelzimmer durch Begleitung – kein Versicherungsschutz
Reiserecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Es ist grob fahrlässig, wenn völlig unbekannte Damen nach Alkoholgenuß abends zum Zwecke weiteren Konsums auf das Hotelzimmer genommen werden. Der Zugriff auf vorhandene Wertgegenstände ist erheblich erleichtert. Ein Diebstahl ist somit nicht von der Versicherung gedeckt.
LG Berlin, 21.12.2004 - Az: 7 O 492/03
Wir lösen Ihr Rechtsproblem!
AnwaltOnline - bekannt aus tz.de
Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.246 Bewertungen)
Ich bekam zeitnah eine hilfreiche Beratung!
Verifizierter Mandant
Herr Voss Rechtsanwalt hat mir sehr gut geholfen.Empfehlenswert. Deutlich und sehr gute Fachkenntnisse.