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ICE-Fahrt ohne Toilettenzugang - Reisender bekommt Schmerzensgeld!

Reiserecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Sind während einer ICE-Fahrt Frankfurt-Dresden bis auf eine Toilette alle anderen wegen Wassermangels geschlossen, sodass ein Reisender sich über zwei Stunden lang „zurückhalten“ musste, bis eine Zugbegleiterin dann doch eine Toilette aufschloss, kann dies ein Schmerzensgeld rechtfertigen.

Vorliegend zahlte die Bahn 100 Euro Entschädigung, vor Gericht erhielt der Betroffene zusätzlich 300 Euro Schmerzensgeld.


AG Frankfurt/Main, 25.04.2002 - Az: 32 C 261/01

ECLI:DE:AGFFM:2002:0425.32C261.01.0A


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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