Sind während einer ICE-Fahrt Frankfurt-Dresden bis auf eine Toilette alle anderen wegen Wassermangels geschlossen, sodass ein Reisender sich über zwei Stunden lang „zurückhalten“ musste, bis eine Zugbegleiterin dann doch eine Toilette aufschloss, kann dies ein Schmerzensgeld rechtfertigen.
Vorliegend zahlte die Bahn 100 Euro Entschädigung, vor Gericht erhielt der Betroffene zusätzlich 300 Euro Schmerzensgeld.
Vorliegend zahlte die Bahn 100 Euro Entschädigung, vor Gericht erhielt der Betroffene zusätzlich 300 Euro Schmerzensgeld.
AG Frankfurt/Main, 25.04.2002 - Az: 32 C 261/01
ECLI:DE:AGFFM:2002:0425.32C261.01.0A
Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.
Redaktionelle Bearbeitung: RA Dr. jur. Jens-Peter Voß und RAin Theresia Donath | Geprüft von: RAin Alexandra Klimatos und RAin Patrizia Klein
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Sie erhalten eine echte Erstberatung zum Festpreis statt unverbindlicher Ersteinschätzung.


