Sind während einer ICE-Fahrt Frankfurt-Dresden bis auf eine Toilette alle anderen wegen Wassermangels geschlossen, sodass ein Reisender sich über zwei Stunden lang „zurückhalten“ musste, bis eine Zugbegleiterin dann doch eine Toilette aufschloss, kann dies ein Schmerzensgeld rechtfertigen.
Vorliegend zahlte die Bahn 100 Euro Entschädigung, vor Gericht erhielt der Betroffene zusätzlich 300 Euro Schmerzensgeld.
Vorliegend zahlte die Bahn 100 Euro Entschädigung, vor Gericht erhielt der Betroffene zusätzlich 300 Euro Schmerzensgeld.
AG Frankfurt/Main, 25.04.2002 - Az: 32 C 261/01
ECLI:DE:AGFFM:2002:0425.32C261.01.0A
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