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Affenbiss als allgemeines Lebensrisiko?

Reiserecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Im vorliegenden Fall ging es um eine Schadensersatzforderung einer Kenia-Reisenden. Die Frau war im Hotel von einem Affen gebissen worden.

Die Klägerin nahm daher die beklagte Reiseveranstalterin auf Schadensersatz in Höhe von 1.100 DM in Anspruch.

Vor Gericht scheiterte die Reisende jedoch mit Ihrer Forderung.

Freilaufende Affen sind in Kenia landestypisch und es ist auch typisch für diese Tiere, dass sie, weil sie von Touristen immer wieder gefüttert wurden, auf der Suche nach Fressbarem auch in Hotelanlagen eindringen.

Schließlich wäre auch ein Zaun kein effektiver Schutz vor den wilden Tieren gewesen, Affen können einen Zaun ohne weiteres überwinden.

Es ist daher dem allgemeinen Lebensrisiko zuzurechnen, wenn man in Kenia vom wilden Affen gebissen wird.


AG München, 08.12.1995 - Az: 111 C 24235/95


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Martin Becker (Rechtsanwalt und Mediator, Fachanwaltslehrgang Arbeitsrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

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