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Entschädigung wegen entgangener Urlaubsfreuden - auch für Kinder!

Reiserecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Stehen Reisenden Entschädigungszahlungen wegen entgangener Urlaubsfreuden zu, so ist für die Berechnung der Höhe des Entschädigungsanspruchs ist auf jeden einzelnen Reiseteilnehmer abzustellen. Die Entschädigung

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LG Frankfurt/Main, 06.01.2011 - Az: 2-24 S 61/10


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

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