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Schadensersatzanspruch wegen nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit

Reiserecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Eine mögliche Minderungsquote von 50% oder mehr ist nicht Voraussetzung dafür, dass der Reisende einen Schadensersatzanspruch wegen nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit geltend machen kann.

Ein Anspruch auf Schadensersatzanspruch wegen nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit kann grundsätzlich bei einem nicht unerheblichen Reisemangel vorliegen.


LG Hannover, 06.11.2009 - Az: 18 S 38/09


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

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