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Schadenersatz auch für die Familie geltend machen?
Reiserecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Sollen Schadenersatzansprüche mitreisender Familienmitglieder durch den alleinigen Vertragspartner im eigenen Namen geltend gemacht werden, so sind die Ansprüche zunächst abzutreten oder durch den Vertragspartner auf dem Wege der Prozessstandschaft einklagen.
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Erik, Oranienburg