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Schadenersatz auch für die Familie geltend machen?

Reiserecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Sollen Schadenersatzansprüche mitreisender Familienmitglieder durch den alleinigen Vertragspartner im eigenen Namen geltend gemacht werden, so sind die Ansprüche zunächst abzutreten oder durch den Vertragspartner auf dem Wege der Prozessstandschaft einklagen.

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Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

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