Verpaßt ein Reisender aufgrund eines verspäteten Zuges seinen Flieger zu einer Urlaubsreise, so besteht nicht in jedem Fall eine Schadensersatzanspruch gegen die Bahn. Im vorliegenden Fall klagten die Urlauber vergeblich auf Schadensersatz. Der Zug wurde auf dem Weg zum Flughafen aufgrund eines
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LG Essen - Az: 13 S 142/02
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