Rechtsfragen? Lösen unsere Rechtsanwälte für Sie.Bewertung: - bereits 392.543 Anfragen

Ausbleiben des zugesicherten Windes als Reisemangel

Reiserecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten

Gibt ein ein auf Surfreisen spezialisierter Reiseveranstalter in seinem Katalog für ein bestimmtes Surf-Revier an, dass der Wind „fast jeden Tag“ und „das ganze Jahr hindurch“ eine Stärke von 4 bis 5 Beaufort habe, so gilt diese Windstärke als zugesichert.

Konkret wurde u.a. wie folgt geworben: „Das Surf-Revier lässt keine Wünsche offen ... Eine zuverlässige Thermik, bedingt durch riesige Bergmassive im Hinterland, geben diesen Spot überdurchschnittlich viel Wind von zumeist 4 bis 6 Bft. schräg auflandig aus Ost-Südost. Vom Flachwasser bis zur Brandung werden alle Wünsche erfüllt ...“

Bleibt der Wind aus, so stellt dieser Umstand einen Mangel der Reise dar, für den der Reisende Schadensersatz erhält.


LG Verden, 01.07.1992 - Az: 8 O 358/91

Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen von der Wirtschaftswoche

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
  Anfrage ohne Risiko    vertraulich    schnell 

So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.239 Bewertungen) - Bereits 392.543 Beratungsanfragen

Sehr gute Anwälte!!! Eine schnelle problemlose und ausführlich präzise Beratung.
Kann ich nur weiterempfehlen! MfG

RJanson, Rodenbach

Ich wurde umfassend und schnell über die Rechtslage informiert, vielen Dank für Ihre Hilfe!

Natalie Reil, Landshut