Gibt ein ein auf Surfreisen spezialisierter
Reiseveranstalter in seinem
Katalog für ein bestimmtes Surf-Revier an, dass der Wind „fast jeden Tag“ und „das ganze Jahr hindurch“ eine Stärke von 4 bis 5 Beaufort habe, so gilt diese Windstärke als zugesichert.
Konkret wurde u.a. wie folgt geworben: „Das Surf-Revier lässt keine Wünsche offen ... Eine zuverlässige Thermik, bedingt durch riesige Bergmassive im Hinterland, geben diesen Spot überdurchschnittlich viel Wind von zumeist 4 bis 6 Bft. schräg auflandig aus Ost-Südost. Vom Flachwasser bis zur Brandung werden alle Wünsche erfüllt ...“
Bleibt der Wind aus, so stellt dieser Umstand einen
Mangel der Reise dar, für den der Reisende Schadensersatz erhält.