Rechtsprobleme anwaltlich lösen lassen   Jetzt Anfrage stellen Bereits 404.876 Anfragen

Ausbleiben des zugesicherten Windes als Reisemangel

Reiserecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten

Gibt ein ein auf Surfreisen spezialisierter Reiseveranstalter in seinem Katalog für ein bestimmtes Surf-Revier an, dass der Wind „fast jeden Tag“ und „das ganze Jahr hindurch“ eine Stärke von 4 bis 5 Beaufort habe, so gilt diese Windstärke als zugesichert.

Konkret wurde u.a. wie folgt geworben: „Das Surf-Revier lässt keine Wünsche offen ... Eine zuverlässige Thermik, bedingt durch riesige Bergmassive im Hinterland, geben diesen Spot überdurchschnittlich viel Wind von zumeist 4 bis 6 Bft. schräg auflandig aus Ost-Südost. Vom Flachwasser bis zur Brandung werden alle Wünsche erfüllt ...“

Bleibt der Wind aus, so stellt dieser Umstand einen Mangel der Reise dar, für den der Reisende Schadensersatz erhält.


LG Verden, 01.07.1992 - Az: 8 O 358/91

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline - bekannt aus ZDF (heute und heute.de)

Fragen kostet nichts: Sie erhalten kostenlos ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.257 Bewertungen)

Aufgrund meiner kurzen sachlichen Beschreibung war die Rechtsauskunft sehr korrekt und ausführlich - tadellos
Verifizierter Mandant
Vielen Dank , allein die Unterstützung in meinem Fall wie ich vorgehen muss , finde ich professionell und kompetent Hussain
Verifizierter Mandant