Rechtsfragen? Lösen Sie mit unseren Anwälten   Jetzt Anfrage stellen Bereits 407.370 Anfragen

Nazi-Gruppen müssen nicht transportiert werden!

Reiserecht Lesezeit: ca. 2 Minuten

Vorliegend sollte eine Reisegruppe mit zwei Reisebussen befördert werden. Was zunächst nicht bekannt war: Es handelte um eine sog. Neonazi-Gruppe, welche auf dem Weg zu einem Aufmarsch war. Der Veranstalter verweigerte daraufhin die Beförderung - zu Recht. Die politische Gesinnung hätte dem Reiseveranstalter mitgeteilt werden müssen.

Die Zugehörigkeit eines Vertragspartners oder der durch einen Vertragspartner erwarteten Kunden zu einer politischen Gruppierung ist nämlich dann als ausnahmsweise offenbarungspflichtiger Umstand anerkannt, wenn die Angehörigkeit zu der politischen Gruppierung in der Öffentlichkeit zu erheblichen Reaktionen führen und damit auch eine Imageschädigung verursachen kann.

Da die Zugehörigkeit zu einer politisch rechtsextremen Gesinnung erfahrungsgemäß nicht nur mit einem - möglicherweise auch das Image schädigenden - hohen politischen, sondern auch tätlichen Konfliktpotential verbunden ist, hätte es daher zu den vertraglichen Nebenpflichten gehört, den Veranstalter vor Vertragsschluss über diesen Umstand aufzuklären.

Der weitere Inhalt ist nur für registrierte Nutzer zugänglich. Bitte melden Sie sich an oder registrieren Sie sich für einen Zugang.

Zum Weiterlesen bitte oder 7 Tage kostenlos testen.

Noch kein Premium-Zugang?

Jetzt 7 Tage kostenlos testen

Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Richtigkeit und Aktualität wird keine Gewähr übernommen.

Patrizia KleinMartin BeckerTheresia Donath

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus Handelsblatt 

Sie erhalten eine echte Erstberatung zum Festpreis statt unverbindlicher Ersteinschätzung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.259 Bewertungen)

Die Kommunikation per Mail verlief zügig und völlig problemlos. So kommt man sehr schnell zu einer fundierten Aussage eines Fachanwalts. Vielen Dank ...
Thomas Clingen, Köln
Mein Anliegen wurde kompetent und schnell bearbeitet. Ganz klare Weiterempfehlung meinerseits.
Verifizierter Mandant