Rechtsfragen? Wir beraten Sie per   E-Mail  -   Video  -   Telefon  -   WhatsApp Bereits 400.775 Anfragen

Anzahlung zu hoch?

Reiserecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Eine Anzahlung i.H.v. 20% des Reisepreises ist nach Ansicht des Gerichts nicht zu hoch, da der Veranstalter mit der Organisation in Vorleistung treten muß und auch das Risiko eines ggf. nicht solventen Kunden zu tragen hat.

Da es sich bei Pauschalreisen um ein Massengeschäft handelt, kann nicht in jedem Einzelfall die Bonität gesondert geprüft werden - gegen dieses Risiko muß sich der Veranstalter adäquat absichern können. Darüber hinaus ist der Verbraucher seit einiger Zeit gegen eine Insolvenz des Veranstalters versichert, so daß das Geld im Ernstfall nicht verloren ist.


OLG Köln, 11.04.2005 - Az: 16 U 12/05

ECLI:DE:OLGK:2005:0411.16U12.05.00

Nachfolgend: BGH, 20.06.2006 - Az: X ZR 59/05

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline - bekannt aus Rheinische Post

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.247 Bewertungen)

Schnelle, gute und recht umfangreiche Rechtsauskunft, mit der man etwas anfangen kann. Klare Empfehlung. Vielen Dank
Verifizierter Mandant
Sehr schnelle und Kopete Beratung zu einem fairen Preis. Auch die anwaltliche Unterstützung verlief SEHR kompetent und professionell. Alles ...
Verifizierter Mandant