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Für Reisebuchung braucht Minderjähriger die Einwilligung der Eltern

Reiserecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Ein Reisevertrag, der von einem Minderjährigen ohne Wissen der Eltern gebucht wurde, ist ungültig. Ein Zahlungsanspruch seitens des Reiseveranstalters besteht nicht.

Im der Entscheidung zu Grunde liegenden Fall hatte ein Minderjähriger eine Reise ohne vorherige Einwilligung oder nachträgliche Genehmigung der Eltern gebucht.

Die Klage des Reiseveranstalters auf Zahlung des Reisepreises wurde abgewiesen. Für einen gültigen Reisevertrag wäre die Einwilligung des gesetzlichen Vertreters erforderlich gewesen (§ 107 BGB).

Betrügerisches Verhalten war dem Jugendlichen ebenfalls nicht nachzuweisen. Vielmehr sollte die Reise ohne Wissen der Mutter gebucht werden, wobei sich der Jugendliche jedoch übernahm. Dies stellt jedoch kein betrügerisches Verhalten dar.


AG Pinneberg, 15.04.2003 - Az: 62 C 202/02

ECLI:DE:AGPINNE:2003:0415.62C202.02.0A


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Martin Becker (Rechtsanwalt und Mediator, Fachanwalt für Arbeitsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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