Ein Reisevertrag, der von einem Minderjährigen ohne Wissen der Eltern gebucht wurde, ist ungültig. Ein Zahlungsanspruch seitens des Reiseveranstalters besteht nicht.
Im der Entscheidung zu Grunde liegenden Fall hatte ein Minderjähriger eine Reise ohne vorherige Einwilligung oder nachträgliche Genehmigung der Eltern gebucht.
Die Klage des Reiseveranstalters auf Zahlung des Reisepreises wurde abgewiesen. Für einen gültigen Reisevertrag wäre die Einwilligung des gesetzlichen Vertreters erforderlich gewesen (§ 107 BGB).
Betrügerisches Verhalten war dem Jugendlichen ebenfalls nicht nachzuweisen. Vielmehr sollte die Reise ohne Wissen der Mutter gebucht werden, wobei sich der Jugendliche jedoch übernahm. Dies stellt jedoch kein betrügerisches Verhalten dar.
Im der Entscheidung zu Grunde liegenden Fall hatte ein Minderjähriger eine Reise ohne vorherige Einwilligung oder nachträgliche Genehmigung der Eltern gebucht.
Die Klage des Reiseveranstalters auf Zahlung des Reisepreises wurde abgewiesen. Für einen gültigen Reisevertrag wäre die Einwilligung des gesetzlichen Vertreters erforderlich gewesen (§ 107 BGB).
Betrügerisches Verhalten war dem Jugendlichen ebenfalls nicht nachzuweisen. Vielmehr sollte die Reise ohne Wissen der Mutter gebucht werden, wobei sich der Jugendliche jedoch übernahm. Dies stellt jedoch kein betrügerisches Verhalten dar.
AG Pinneberg, 15.04.2003 - Az: 62 C 202/02
ECLI:DE:AGPINNE:2003:0415.62C202.02.0A
Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.
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