Wir lösen Ihr Rechtsproblem! Stellen Sie uns jetzt Ihre Fragen.Bewertung: - bereits 392.707 Anfragen

Verwendung der Instandhaltungsrücklage zur Zwischenfinanzierung?

Mietrecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten

Eine vorübergehende Inanspruchnahme der Instandhaltungsrücklage zur Absicherung von Liquiditätsengpässen stellt grundsätzlich eine Verwendung entgegen ihrer Zweckbestimmung dar und bewegt sich damit nicht mehr im Rahmen einer ordnungsmäßigen Verwaltung.

In engen Grenzen lässt die Rechtsprechung zwar Ausnahmen zu, dies jedoch nur betreffend den Einzelfall, nicht hingegen im Rahmen einer abstrakt-generellen Regelung. Gegen eine solche spricht, dass die Zulässigkeit einer zweckwidrigen Verwendung jeweils unter Berücksichtigung der Höhe der seinerzeit vorhandenen Instandhaltungsrücklage, der absehbaren Instandsetzungsmaßnahmen und der Aussichten, einerseits die Rückstände doch noch einzutreiben und andererseits die Rücklage wieder aufzufüllen, zu beurteilen ist. Eine solche Beurteilung anhand der konkreten Umstände ist bei einer abstrakt-generellen Regelung gerade nicht möglich.


AG Pinneberg, 25.09.2018 - Az: 60 C 3/18

Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen von stern.de

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
  Anfrage ohne Risiko    vertraulich    schnell 

So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.239 Bewertungen) - Bereits 392.707 Beratungsanfragen

Sehr ausführliche, differenzierte und kompetente Rechtsberatung

Verifizierter Mandant

Bei einer Bewertungsscala 1 bis 10 wurde ich die Zehn vergeben.
Vielen Dank

Verifizierter Mandant