Eine vom Reiseveranstalter festgelegte Verjährungsfrist von sechs Monaten für sämtliche Ansprüche des Reisenden aus dem Reisevertrag verstößt nicht gegen die gesetzlichen Vorschriften und ist somit wirksam.
AG Bonn, 14.03.1996 - Az: 18 C 298/95
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Andreas Thiel, Waldbronn
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