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20% Anzahlung und Restzahlung 90 Tage vor Reiseantritt sind unzulässig!

Reiserecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Sehen die AGB eines Reiseveranstalters vor, dass unverzüglich nach Vertragsschluss eine Anzahlung in Höhe von 20% des Reisepreises zu leisten ist und eine Vorleistungspflicht für den Restbetrag mit Eingang bis 90 Tage vor Reiseantritt besteht, so ist dies wegen unangemessener Benachteiligung des Reisenden unwirksam.

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Hinweis: Urteile geben die Rechtslage zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Martin Becker (Rechtsanwalt und Mediator, Fachanwalt für Arbeitsrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

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