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20% Anzahlung und Restzahlung 90 Tage vor Reiseantritt sind unzulässig!

Reiserecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Sehen die AGB eines Reiseveranstalters vor, dass unverzüglich nach Vertragsschluss eine Anzahlung in Höhe von 20% des Reisepreises zu leisten ist und eine Vorleistungspflicht für den Restbetrag mit Eingang bis 90 Tage vor Reiseantritt besteht, so ist dies wegen unangemessener Benachteiligung des Reisenden unwirksam.

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LG Köln, 02.05.2012 - Az: 26 O 351/11


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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