Rechtsfragen? Lösen Sie mit unseren Anwälten   Jetzt Anfrage stellen Bereits 417.578 Anfragen

Informationspflicht des Reiseveranstalters gegenüber Angehörigen von Drittstaaten

Reiserecht Lesezeit: ca. 16 Minuten

Die Informationspflicht des Reiseveranstalters gemäß § 5 Nr. 1 BGB-InfoV gilt nicht gegenüber Angehörigen von sog. Drittstaaten (hier: Türkei).

Ein vorsorglicher Hinweis an alle Reisenden, dass für Angehörige von Drittstaaten möglicherweise andere Pass- und Visumerfordernisse gelten, ist nicht erforderlich (Anschluss AG Baden-Baden, 10.07.2009 - Az: 16 C 2/09; Abgrenzung zu LG Düsseldorf, 24.02.2006 - Az: 22 S 355/05; LG Münster, RRa 2009, 296).

Angehörige von Drittstaaten muss der Reiseveranstalter nur dann über Pass- und Visumerfordernisse informieren, wenn die ausländische Staatsangehörigkeit bei Vertragsschluss aufgrund besonderer Umstände erkennbar ist.

Allein die Umstände, dass der Reisekunde einen türkischen Namen trägt und das Beratungsgespräch teilweise in türkischer Sprache geführt wurde, geben keinen ausreichenden Hinweis auf dessen türkische Staatsangehörigkeit, da in der Bundesrepublik Deutschland und insbesondere im Ruhrgebiet eine große Zahl von Menschen lebt, die zwar türkischer Abstammung sind, aber gleichwohl die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen.


Der weitere Inhalt ist nur für registrierte Nutzer zugänglich. Bitte melden Sie sich an oder registrieren Sie sich für einen Zugang.

Urteil freischalten

oder Registrieren

Noch kein Premium-Zugang?

7 Tage kostenlos testen


LG Duisburg, 31.08.2012 - Az: 7 S 33/12

ECLI:DE:LGDU:2012:0831.7S33.12.00


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus NDR - N3 Aktuell 

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.270 Bewertungen)

Ich bekam zeitnah eine hilfreiche Beratung!
Verifizierter Mandant
Sehr schnelle und kompetente Antworten. Vielen Dank. Ich kann Sie nur empfehlen. Weiter so und viel Erfolg. Danke für Ihre Unterstützung und ...
Verifizierter Mandant