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Kinderlärm als Reisemangel?

Reiserecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Im vorliegenden Fall war ein Hotel im Katalog so beschrieben worden, dass hier der Wunsch nach Ruhe im Vordergrund steht ("der Wunsch nach Ruhe [steht] im Vordergrund, das Unterhaltungsprogramm ist dezent"). Nach Aussage des Reisenden waren dann aber tatsächlich fast ausnahmslos Großfamilien untergebracht, was mit ständigem Kindergeschrei einherging.

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Kraus , Suhl