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Staub unter der Matratze - Reisemangel?
Reiserecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Im vorliegenden Fall monierten die Hotelgäste Flusen und Staub unter der Matratze sowie den Umstand, dass binnen 9 Tagen die Bettwäsche nicht gewechselt wurde. Das Amtsgericht konnte in beiden Umständen jedoch keinen erheblichen Reisemangel erkennen. Ansprüche an den Veranstalter lassen sich daher aus den monierten Punkten nicht ableiten.
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Kraus , Suhl