Rechtsfragen? Lösen Sie mit unseren Anwälten. Bereits 403.839 Anfragen
Reisebüros und die Informationsweitergabe
Reiserecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Ein Reisebüro ist im Rahmen seiner Vermittlungstätigkeit nach Reisevertragsabschluss verpflichtet, Informationen sorgfältig weiterzuleiten und notwendige Auskünfte zu erteilen. Weitere Verpflichtungen bestehen nicht. Sofern eine Pflicht zur Prüfung der Unterlagen des Reiseveranstalters angenommen wird, so erstreckt sich diese auf die Vollständigkeit und Richtigkeit der Reiseunterlagen (z.B. Reisebestätigung, Sicherungsschein, Reisepapiere, Tickets u.s.w.).
Sofern der Vermittler (also das Reisebüro) lediglich Daten und Auskünfte Dritter weitergibt, so fehlt es an einem Verschulden, wenn die Informationen fehlerfrei weitergegeben hat.
AG Baden-Baden, 09.06.2011 - Az: 16 C 46/10
Wir lösen Ihr Rechtsproblem!
AnwaltOnline - bekannt aus Bild am Sonntag
Fragen kostet nichts: Sie erhalten kostenlos ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.255 Bewertungen)
Meine Fragen wurden schnell, kompetent und verständlich beantwortet.
Verifizierter Mandant
Schnell, unbürokratisch, kompetent - einfach sehr gut!