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Reisebüros und die Informationsweitergabe

Reiserecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Ein Reisebüro ist im Rahmen seiner Vermittlungstätigkeit nach Reisevertragsabschluss verpflichtet, Informationen sorgfältig weiterzuleiten und notwendige Auskünfte zu erteilen. Weitere Verpflichtungen bestehen nicht. Sofern eine Pflicht zur Prüfung der Unterlagen des Reiseveranstalters angenommen wird, so erstreckt sich diese auf die Vollständigkeit und Richtigkeit der Reiseunterlagen (z.B. Reisebestätigung, Sicherungsschein, Reisepapiere, Tickets u.s.w.).
Sofern der Vermittler (also das Reisebüro) lediglich Daten und Auskünfte Dritter weitergibt, so fehlt es an einem Verschulden, wenn die Informationen fehlerfrei weitergegeben hat.


AG Baden-Baden, 09.06.2011 - Az: 16 C 46/10


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Martin Becker (Rechtsanwalt und Mediator, Fachanwaltslehrgang Arbeitsrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

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