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Fehlende Badeliegen berechtigen im Urlaub zur Minderung
Reiserecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Wurden in der Reisebeschreibung des Hotels ausdrücklich Liegen zur Poolbenutzung erwähnt, so müssen diese auch innerhalb der üblichen Badezeiten zur Verfügung stehen.
Kann der Pool bis 20:00 Uhr benutzt werden und werden die Liegen dennoch bereits um 17:00 weggeschafft, so berechtigt dies zur
Minderung des Reisepreises i.H.v. 10%.
Deutschsprachiges Personal kann indes in einem Hotel nicht verlangt werden.
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Verifizierter Mandant
Sehr gute Beratung danke.
Wirklich Zeit genommen bei der Analyse und nicht nur 2 Sätze was man nicht versteht.
Vielen lieben Dank
Andreas Maier , Bad Säckingen