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Fehlende Badeliegen berechtigen im Urlaub zur Minderung

Reiserecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Wurden in der Reisebeschreibung des Hotels ausdrücklich Liegen zur Poolbenutzung erwähnt, so müssen diese auch innerhalb der üblichen Badezeiten zur Verfügung stehen.

Kann der Pool bis 20:00 Uhr benutzt werden und werden die Liegen dennoch bereits um 17:00 weggeschafft, so berechtigt dies zur Minderung des Reisepreises i.H.v. 10%.

Deutschsprachiges Personal kann indes in einem Hotel nicht verlangt werden.


AG Baden-Baden, 08.02.2008 - Az: 16 C 61/07

ECLI:DE:AGBADEN:2008:0208.16C61.07.0A

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