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Ungeziefer im Hotelzimmer

Reiserecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Ein erhebliches Vorkommen von Ungeziefer (vorliegend Kakerlaken und Ameisen) muß im Hotelzimmer nicht geduldet werden. Kann die Hotelleitung das Ungeziefer nach erfolgter Beschwerde nicht erfolgreich beseitigen (lassen), so handelt es sich um einen Reisemangel der zu einer Minderung des Reisepreises um 15% berechtigt.


AG Baden-Baden - Az: 16 C 89/04


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Hont Péter Hetényi (Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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