Ein erhebliches Vorkommen von Ungeziefer (vorliegend Kakerlaken und Ameisen) muß im Hotelzimmer nicht geduldet werden. Kann die Hotelleitung das Ungeziefer nach erfolgter Beschwerde nicht erfolgreich beseitigen (lassen), so handelt es sich um einen Reisemangel der zu einer Minderung des Reisepreises um 15% berechtigt.
AG Baden-Baden - Az: 16 C 89/04
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