Rechtsprobleme anwaltlich lösen lassen   Jetzt Anfrage stellen Bereits 422.062 Anfragen

Kreuzfahrt: Keine Minderung nach Annahme einer Ersatzkabine als Abhilfe

Reiserecht Lesezeit: ca. 5 Minuten

Nehmen Reisende das Angebot einer Ersatzunterkunft ohne Vorbehalt an und rügen danach keine Mängel mehr, ändern sie den Reisevertrag einvernehmlich ab. Eine spätere Minderung oder ein Schadensersatz wegen des Umzugs oder der schlechteren Kabine sind dann ausgeschlossen.

Zeitlich begrenzte Lärmbelästigungen sind bereits durch eine Entschädigung von rund 20 % des Reisepreises für die betroffene Zeit abgegolten.

Welche Ansprüche kommen bei Lärm auf einer Kreuzfahrt in Betracht?

Wird eine Kabine durch Musikgeräusche beeinträchtigt, kommen beim Pauschalreisevertrag ein Anspruch auf Minderung des Reisepreises sowie ein Schadensersatzanspruch nach §§ 651d, 249 ff. BGB (in der zum Zeitpunkt der Reise geltenden Fassung) in Betracht. Voraussetzung ist ein Reisemangel, der sich aus einer Abweichung von der vereinbarten oder üblichen Beschaffenheit ergeben kann. Besondere Vereinbarungen zur Beschaffenheit der Kabine bestanden vorliegend nicht.

Vorliegend ging es um eine Balkonkabine auf Deck 9, über der sich eine Raucherbar befand, in der Musik gespielt wurde. Die Geräusche dauerten an drei Abenden bis etwa 24:00 Uhr bzw. 0:30 Uhr an. Dahinstehen konnte, inwieweit sich Reisende auf Beeinträchtigungen durch Musik bis etwa Mitternacht überhaupt berufen können, wenn die räumlichen Verhältnisse und das Vorhandensein einer Bar über der Kabine aus einem Lageplan ersichtlich waren.

Eine bereits geleistete Zahlung kann die Beeinträchtigung vollständig ausgleichen, wenn sie der Dauer und Intensität der Störung entspricht. Maßgeblich ist die auf die betroffene Zeit umgerechnete Reisepreisminderung. Vorliegend entsprach eine Zahlung von 430,00 Euro einer Minderung von rund 20 % für die betroffene Zeit. Damit waren die jeweils verhältnismäßig kurzzeitigen Beeinträchtigungen an drei Tagen abgedeckt. Weitere Zahlungsansprüche wegen der Musikgeräusche bestanden daher nicht.


Der weitere Inhalt ist nur für registrierte Nutzer zugänglich. Bitte melden Sie sich an oder registrieren Sie sich für einen Zugang.

Urteil freischalten

oder Registrieren

Noch kein Premium-Zugang?

7 Tage kostenlos testen


AG Rostock, 02.03.2010 - Az: 48 C 303/09


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Hont Péter Hetényi (Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus Frankfurter Rundschau 

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.279 Bewertungen)

super schnelle, freundliche und sehr hilfreiche Beratung im Vermieterangelegenheiten. Das Preis-Leistngsverhältnis ist voll angemessen.
Verifizierter Mandant
Ich bin absolut zufrieden und kann den Service von AnwaltOnline nur empfehlen! Vielen Dank für die Unterstützung bei der Durchsetzung unserer ...
Verifizierter Mandant