Unsere Anwälte lösen Ihre Rechtsfragen   Jetzt Anfrage stellen Bereits 420.711 Anfragen

Wegen vorgezogenem Flug um den Schlaf gebracht

Reiserecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Im zu entscheidenden Fall wurde der Rückflug von 10:00 auf 02:50 nachts vorgezogen, die Urlauber wurden daher bereits um halb eins im Hotel abgeholt.

Die Vorverlegung stellt in einem solchen Fall eine massive Beeinträchtigung dar. Daher schützte auch eine Klausel der AGB des Reiseveranstalters, nach welcher die Flugzeiten geändert werden dürfen, den Veranstalter nicht.

Weil die letzte Nachtruhe des Urlaubs praktisch völlig entfiel, konnte eine (anteilige) Minderung des Reisepreises erfolgen (hier: € 27,05).


AG Bad Homburg - Az: 32 C 221/03


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Martin Becker (Rechtsanwalt und Mediator, Fachanwaltslehrgang Arbeitsrecht)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus SWR / ARD Buffet 

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.276 Bewertungen)

Ich hatte nicht damit gerechnet, dass ich für diese Gebühr eine solche qualitativ gute Rechtsberatung erhalten würde, die genau auf meine ...
Verifizierter Mandant
Herr Dr.Jur. Voß hat mich in wenigen Stunden sehr präzise und professionell schriftlich beraten. Ich werde das Online verfahren ...
Verifizierter Mandant