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Vorzeitige Abreise – Minderung für die gesamte Zeit?

Reiserecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Auch wenn ein Reisender aufgrund eindeutiger Reisemängel vorzeitig abreist, steht ihm eine Minderung des Reisepreises für die gesamte Urlaubszeit zu.

Im zu entscheidenden Fall fand eine Pauschalreisende in Ihrem Hotelzimmer Schimmel, die Badabflüsse waren verstopft und an den Wänden klebten tote Insekten.

Aufgrund ihrer Beschwerde wurde der Reisenden ein Ersatzzimmer gegen zusätzliche Gebühren angeboten, der Urlaub wurde daher abgebrochen.

Das Gericht sprach der Reisenden eine Minderung i.H.v. 15% über die gesamte Reisezeit zu, da Sie auch bei ihrem Verbleib im Hotel nicht den vollen Preis hätte bezahlen müssen.


LG Duisburg, 20.11.2003 - Az: 12 S 176/03

ECLI:DE:LGDU:2003:1120.12S176.03.00


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

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