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Kein Sandstrand - Minderung?

Reiserecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Statt des versprochenen Sandstrandes fand ein Urlauber lediglich eine auf Klippen errichtete Bade-Plattform vor.

Darüber hinaus war er in einem gänzlich anderen Ort als im Prospekt angegeben untergebracht worden.

Das Gericht hielt daher eine 20-prozentige Reisepreisminderung für gerechtfertigt.


AG Düsseldorf, 26.05.2003 - Az: 37 C 15 672/02

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Dr. Peter Leithoff , Mainz