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Kein Sandstrand - Minderung?
Reiserecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Statt des versprochenen Sandstrandes fand ein Urlauber lediglich eine auf Klippen errichtete Bade-Plattform vor.
Darüber hinaus war er in einem gänzlich anderen Ort als im
Prospekt angegeben untergebracht worden.
Das Gericht hielt daher eine 20-prozentige
Reisepreisminderung für gerechtfertigt.
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