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Reisemangel All-Inclusive-Armband?
Reiserecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Bei der Buchung einer
All-Inclusive-Reise muss die Bereitschaft bestehen, eine Kennzeichnung (Armband, Ausweis) zu tragen. Es handelt sich hierbei nicht um einen
Mangel, sondern vielmehr um eine Unannehmlichkeit.
Somit ist eine Verpflichtung ein Armband zu tragen, keine Grundlage für eine Reiseentschädigung, da hierdurch weder eine Behinderung bei Urlaubsaktivitäten noch bei der Körperpflege entsteht. Es besteht kein Unterschied zu einer Mitgliedskarte o.ä..
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Die angeforderte Auskunft bzgl. zurückgeforderter Coronahilfen durch die IHK München hat mich so beeindruckt, dass ich gleich noch eine zweite ...
JG