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Reisemangel All-Inclusive-Armband?

Reiserecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Bei der Buchung einer All-Inclusive-Reise muss die Bereitschaft bestehen, eine Kennzeichnung (Armband, Ausweis) zu tragen. Es handelt sich hierbei nicht um einen Mangel, sondern vielmehr um eine Unannehmlichkeit.

Somit ist eine Verpflichtung ein Armband zu tragen, keine Grundlage für eine Reiseentschädigung, da hierdurch weder eine Behinderung bei Urlaubsaktivitäten noch bei der Körperpflege entsteht. Es besteht kein Unterschied zu einer Mitgliedskarte o.ä..


AG Bad Homburg, 31.03.1999 - Az: 2 C 276/99 (22)


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Hont Péter Hetényi (Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

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