Wird der zugesagte hoteleigene Sandstrand durch eine karibischen Wirbelsturm weitgehend weggespült, kann der
Reisepreis um 30% gemindert werden. Der Urlaub der klagenden
Reisenden hatte einen Monat nach einem Taifun stattgefunden.
Bei der
Minderungsquote wurde vorliegend der hohe Stellenwert des Sandstranderlebnisses bei einem Karibik-Urlaub vom Gericht berücksichtigt.
Weiterhin standen den Urlaubern jedoch andere Freizeitaktivitäten wie Golf, Tennis oder Segeln offen, so dass eine Minderung von 30% nach Auffassung des Gerichts ausreichend war.