Die Mitteilung über eine
Gewinnreise, für die der Gewinner noch Kosten tragen muss (insbes. Kerosinzuschlag, Flughafenzuschlag und/oder Saisonzuschlag) ist unzulässig. Die Inanspruchnahme eines "Gewinns" darf nicht mit der Erhebung zusätzlicher Kosten verknüpft werden.