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Gewinnreise und zusätzliche Kosten?

Reiserecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Die Mitteilung über eine Gewinnreise, für die der Gewinner noch Kosten tragen muss (insbes. Kerosinzuschlag, Flughafenzuschlag und/oder Saisonzuschlag) ist unzulässig. Die Inanspruchnahme eines "Gewinns" darf nicht mit der Erhebung zusätzlicher Kosten verknüpft werden.


LG Bremen, 22.02.2017 - Az: 12 O 203/16


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Martin Becker (Rechtsanwalt und Mediator, Fachanwalt für Arbeitsrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

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Erik, Oranienburg
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