Ein Reisebüro, welches Agenturverträge mit einer Vielzahl von Reiseveranstaltern hat, und der vom Reisebüro bei der Auswahl beratene Kunde, schließen zumindest stillschweigend einen gesonderten Reisevermittlungsvertrag ab, der für das Reisebüro auch eine Haftung mit sich bringt.
Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.246 Bewertungen)
Rechtsanwalt Dr. Voß ist, wie immer, die erste Wahl. Vielen Dank für die hervorragende Beratung!
Dr. Peter Schaller, Dresden
Wir hatten Rechtsanwalt Dr. Voss um anwaltlichen Rat bei einer Vereinbarung, die wir vor vielen Jahren mit einem Nachbarn getroffen hatten, gebeten. ...