Die Beurteilung ob sich bei einem Reisebüro um ein Reisevermittler oder einen Reiseveranstalter handelt, hängt vom Inhalt und den konkreten Umständen der Vertragsverhandlungen ab. Entscheidend ist darauf abzustellen, wie aus Sicht des Reisenden aufgetreten wird.
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LG Frankfurt/Main, 23.04.2012 - Az: 2-24 O 181/11
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