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Der Sicherungsschein vom Reisebüro

Reiserecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Die Beurteilung ob sich bei einem Reisebüro um ein Reisevermittler oder einen Reiseveranstalter handelt, hängt vom Inhalt und den konkreten Umständen der Vertragsverhandlungen ab. Entscheidend ist darauf abzustellen, wie aus Sicht des Reisenden aufgetreten wird.

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LG Frankfurt/Main, 23.04.2012 - Az: 2-24 O 181/11


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Hont Péter Hetényi (Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht)

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